Hier finden Sie Informationen über unsere freiwillige Herstellergarantie für Endkunden. Zum einen können Sie sich über die Garantiezeiten der einzelnen Produktserien von be quiet! informieren. Zum anderen finden Sie untenstehend unsere Garantiebedingungen.
Folgend finden Sie eine Liste unserer Produktserien und deren Garantiezeiten. Zusätzlich sehen Sie, welche unserer Netzteilserien einen Express-Austauschservice anbieten.
1.1 Listan GmbH (im Weiteren Listan genannt) garantiert seinen Kunden, dass die erworbenen – von der jeweiligen Garantie umfassten – Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Die Garantie berührt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht, sondern begründet zusätzliche, selbstständige Ansprüche gegenüber Listan.
1.2 Die Garantie erstreckt sich nur auf die in der Garantieliste bezeichneten Listan-Produkte. Sie wird in der Form geleistet, dass die Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern Defekte aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ behalten wir uns vor, das defekte Gerät bzw. die defekte Komponente gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten. Ersetzte Geräte gehen in unser Eigentum über. Evtl. mitgelieferte Software und Handbücher sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Rücksendung an den Kunden erfolgt auf Kosten von Listan.
1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.
1.4 Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen (z.B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Die Garantielaufzeit für betroffene Listan-Produkte ergibt sich aus der voranstehenden Garantieliste, gerechnet ab Datum des Kaufbelegs (Ersterwerb durch Verbraucher bei einem Fachhändler oder Systemintegrator). Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantielaufzeit, noch setzen sie eine neue Garantie in Gang. Die Garantielaufzeit für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantielaufzeit für das ersterworbene Endgerät.
3.1 Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie der Originalrechnung oder der Kaufquittung zusammen mit einer Fehlerbeschreibung an LISTAN gesandt wird. Der Kaufbeleg muss Kaufdatum, Modellbezeichnung, vollständige Firmendaten des Händlers inkl. Steuernummer oder Ust.ID ausweisen. Die enthaltenen Informationen müssen vollständig und gut leserlich sein.
3.2 Die Herstellergarantie für Endverbraucher hat zwingend zwischen Kunde und LISTAN zu erfolgen. Eine Garantieabwicklung über den Fachhändler wird von LISTAN nicht akzeptiert. Kommt es irrtümlich doch zur Abwicklung von Garantiefällen über den Fachhändler, so trägt der Kunde das Risiko eines Leistungsausfalls des Fachhändlers (etwa durch Insolvenz).
3.3 Zur Garantieabwicklung ist das betreffende Gerät vom Kunden an folgende Anschriften zu senden:
Listan GmbH
Wilhelm-Bergner-Str. 11C
21509 Glinde
Deutschland
Hotline: 0800 0 736 736
Fax: +49 40 736 76 86 69
Übrige Länder
Hotline: +49 40 736 76 86 44
Fax: +49 40 736 76 86 69
3.4 Zur zügigen Durchführung der Garantieabwicklung sind folgende Schritte erforderlich:
4.1 Garantieansprüche sind ausgeschlossen,
4.2 Teilweise oder komplett zerlegte oder manipulierte Produkte können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden.
Wurde der Fehler durch die Installation von Fremdprodukten verursacht (Softwareinstallation, Virenbefall etc.), so behalten wir uns vor, neben der Zurückweisung von Garantieansprüchen auch den entstandenen Aufwand dem Käufer in Rechnung zu stellen.
6.1 Die vorstehenden Bedingungen regeln abschließend die Voraussetzung zur Garantieleistung. Sollten zwingende, gesetzliche Bestimmungen (Vorschriften) am Kaufort (Ersterwerb durch Endverbraucher) weitergehende Rechte vorsehen, so gelten diese Vorschriften vorrangig zu diesen Garantiebestimmungen.
6.2 Weitergehende Ansprüche als solche auf Inanspruchnahme der Garantieleistungen werden mit diesen Garantiebedingungen nicht begründet
6.3 Für den Bereich der EU gilt: Schadensersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit werden ausgeschlossen, es sei denn
6.4 Für den Bereich außerhalb der EU gilt: Soweit am Kaufort (Ersterwerb durch Endverbraucher) zulässig, wird die Haftung für direkte und indirekte Schäden einschließlich entgangenem Gewinn und Mängelfolgeschäden ausgeschlossen.
Irrtümer und Auslassungen vorbehalten
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