Die Sicherheit unserer Produkte ist uns wichtig. Wenn Sie eine potenzielle Schwachstelle, ein Sicherheitsrisiko oder einen sicherheitsrelevanten Vorfall in einem be quiet! Produkt mit digitalen Elementen feststellen, können Sie uns dies über den unten genannten Sicherheitskontakt melden. Diese Seite beschreibt, welche Informationen für eine Prüfung hilfreich sind und wie wir eingehende Meldungen bearbeiten.
Sie können uns insbesondere Hinweise auf vermutete oder bestätigte Schwachstellen, eine mögliche aktive Ausnutzung einer Schwachstelle sowie Sicherheitsvorfälle melden, die die Sicherheit eines be quiet! Produkts mit digitalen Elementen beeinträchtigen können.
Bitte senden Sie Sicherheitsmeldungen per E-Mail an [email protected]. Verwenden Sie diese Adresse ausschließlich für Hinweise zu potenziellen Schwachstellen, Sicherheitsrisiken oder sicherheitsrelevanten Vorfällen. Für allgemeine Supportanfragen nutzen Sie bitte die regulären Supportkanäle auf unserer Webseite.
Unsere security.txt-Datei ist unter https://www.bequiet.com/.well-known/security.txt abrufbar. Sie enthält den Sicherheitskontakt, die bevorzugten Sprachen für Meldungen sowie den Verweis auf diese Richtlinie.
Nach Eingang einer Meldung prüfen wir zunächst, ob ausreichend Informationen für eine Erstbewertung vorliegen. Falls erforderlich, bitten wir um ergänzende Angaben. Anschließend bewerten wir, ob ein Produkt mit digitalen Elementen betroffen ist und ob eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall mit Auswirkungen auf die Produktsicherheit vorliegen könnte.
Wenn eine Korrektur- oder Minderungsmaßnahme erforderlich ist, planen und koordinieren wir die Umsetzung. Dazu können unter anderem Sicherheitsupdates, technische Hinweise, Workarounds oder andere Maßnahmen zur Risikoreduzierung gehören. Zur Unterstützung eines koordinierten Schwachstellenmanagements empfehlen wir, die öffentliche Offenlegung von Informationen über gemeldete Schwachstellen bis zum Abschluss der Bewertung und gegebenenfalls bis zur Bereitstellung von Korrektur- oder Minderungsmaßnahmen zurückzustellen.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, melden wir aktiv ausgenutzte Schwachstellen oder schwerwiegende Sicherheitsvorfälle mit Auswirkungen auf die Sicherheit eines Produkts mit digitalen Elementen über die dafür vorgesehene CRA Single Reporting Platform an die zuständigen Stellen. Dabei berücksichtigen wir die jeweils geltenden gesetzlichen Fristen und Anforderungen.
Wir informieren betroffene Nutzerinnen und Nutzer in geeigneter Weise, wenn dies zur Risikoreduzierung oder zur Umsetzung einer Korrektur- oder Minderungsmaßnahme erforderlich ist. Nach Abschluss der Bearbeitung dokumentieren wir die Bewertung, die getroffenen Maßnahmen und, soweit relevant, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.